Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Süd, Marienstraße 33, in Richtung Paulinenbrücke die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 17 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S350 wurden 47 km/h mit Frontfoto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr