Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hamburg, Pepermölenbek, ggü. HNR 8, Ri. Breite Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 56 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, um 6 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat …Mehr