Bei einer Geschwindigkeitsmessung in München, Pfeuferstraße 2, stadtauswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 51 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Lasermessung mit Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle München übersandt. “Die …Mehr