Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Plinganserstr. 58, stadtauswärts mit 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 49 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle …Mehr