Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in St. Ingbert, Oststraße, Ecke Blieskasteler Str. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 63 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lasermessung mit Poliscan FM1 Trailer und Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr