Bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Praunheim, A 5, km 487,150, FR Kassel nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Abstandsmessung mit Foto festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr