In Neuhaus a. Inn, A 3, Ri. Regensburg, Abschnitt 1440 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 599 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät ProVida-Anlage mit Foto 119 km/h. Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, …Mehr