Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Qiddestraße. GG 4, stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 37 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 67 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lasermessung und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr