Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Heidelberg, B 37, Höhe km 0,8, Fahrtrichtung HD die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h 98 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Traffiphot S und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr