Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Plettenberg-Brüninghausen, auf der B 236, vor Bahnübergang, FR Werdohl begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 34 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radar/Lasermessung mit Foto 64 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 …Mehr