Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herzberg, Richtung Radensleben, L 164, FR Raldensleben die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Lasermessung wurden 101 km/h mit Foto dokumentiert Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 …Mehr