Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Rehm-Flehe-Bargen, Bundestr. 71, beidseitig um 16 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 66 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Foto. Verwarnungsgeld von 35,00 € erhoben Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr