Rotlichtverstoß wurde in Freiburg, Zur Unterführung / Friedrichstr., Rtg. Ost-West begangen. Beweismittel: Rotlichtüberwachungsanlage und Foto. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Formular Anhörung “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de …Mehr