Die Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes von 65,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug wurde auf de BAB 4, RF Dresden, im Bereich von km 21,3 um 32,50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

Der erforderliche Abstand wurde auf de BAB 4, RF Dresden, im Bereich von km 21,3 nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 65,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 23,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit  …Mehr