Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Niedernberg, auf der B 469, im Abschnitt 200, St. 2,070, Richtung Amorbach. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed 150 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr
Bußgeldbescheid nach Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Niedernberg, B 469, Ab. 200, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 04.09.2015 in Niedernberg, B 469, Ab. 200, St. 2,100, Richtung Amorbach wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h festgestellt. Die Messung ergab 151 km/h bei zulässigen 120 km/h. Messgerät: ES3.0, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil, Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 …Mehr