Am 11.09.2015 auf der BAB 14, Richtungsfahrbahn Dresden die zulässige Geschwindigkeit überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 18.10.2015 auf der BAB 14, Richtungsfahrbahn Dresden, km 90.9 um 25 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 145 km/h.  Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle …Mehr