Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Ludwigsburg, auf der Markgröninger Straße innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Messgerät Riegl FG21-P 72 km/h. Bußgeld: 70,00 € Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bußgeldstelle Ludwigsburg erließ Bußgeldbescheid Die Fachanwälte für Verkehrsrecht …Mehr
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde in Gummersbach, L 307 überschritten, Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis
Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 16.02.2016 in Gummersbach, L 307, Birnbaum. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 61 km/h. Beweismittel: Lasermessverfahren Riegl FG21-P. Da das angebotene Verwarnungsgeld nicht angenommen wurde erließ Bußgeldstelle Oberbergischer Kreis Bußgeldbescheid, Bußgeld: 20,00 € Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 …Mehr