Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 15.06.2016 in Bad Feilnbach, OT Litzldorf, auf der Aiblinger Straße, Höhe BHS, vor HsNr. 52 um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnungsgeld von 15,00 € angeboten. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messgerät Robot Traffipax Digital, Frontfoto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband …Mehr
Gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit in Rosenheim, auf der Brannenburger Straße verstoßen, Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland
In Rosenheim, OT Aising, Brannenburger Straße, Höhe HS. Nr. 17 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften am 25.05.2016 um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Robot TRAFFIPAX Digital 72 km/h. Aktenführende Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandte Anhörungsbogen. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 …Mehr