Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Frankfurt am Main, A 66,Ludwig-Landmann-Straße 219, FR Norden, aus Ri. Rödelheim, wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 67 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h mit Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr