Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Lebach, B 269, i.H. Anwesen Nr. 4, Rtg. Lebach. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessverfahren mit PoliScan FM1 78 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr