Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, Umgehungsstraße, Bentwisch, Abs. 480, km 0,1, Rtg. Rostock mit 13 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr