Geschwindigkeitsübertretung in Rumohr, A 215, km 11,050, in Rtg. Neumünster hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Rumohr, A 215, km 11,050, in Rtg. Neumünster. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 102 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr

Um 51 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Rumohr, A 215, km 11,050, in Rtg. Neumünster überschritten, Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Rumohr, A 215, km 11,050, in Rtg. Neumünster wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 131 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 51 km/h mit Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr

Um 51 km/h die erlaubte Geschwindigkeit in Rumohr, A 215, km 11,050, in Rtg. Hamburg überschritten, Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde

In Rumohr, A 215, km 11,050, in Rtg. Hamburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 131 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § …Mehr

Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit in Rumohr, A 215, km 11,700, in Rtg. Hamburg festgestellt, Bußgeldstelle Schleswig Holstein

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Rumohr, A 215, km 11,700, in Rtg. Hamburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 120 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, …Mehr