Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gersweiler, Saaruferstraße, i.H. Pumpenwerk, Ri. Fenne begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Multanova 6F digital 80 km/h. Bußgeld: 200,00 €. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, …Mehr