Der Rotlichtverstoß in 13405, Berlin, Antonienstraße / Schamweberstraße wurde mittels Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht mit  Frontfoto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir …Mehr