Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schl. Holte-Stuk, Oerlinghauser Straße, Höhe Nr. 20., FR auswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 84 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit TraffiStar S 350 Semi 3. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, …Mehr