In Nürnberg, Schloßäckerstraße, ggü. 12, Ri. Untere Mentergasse wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 48 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat Aktenführende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Vordruck …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsverstoß in Nürnberg, Schloßäckerstraße, Ri. Untere Mentergasse begangen, Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg
Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Nürnberg, Schloßäckerstraße, ggü. 12, Ri. Untere Mentergasse. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 47 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsübertretung in Nürnberg, Schloßäckerstraße, Ri. Untere Mentergasse festgestellt, Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, Schloßäckerstraße, ggü. 12, Ri. Untere Mentergasse die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 17 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 47 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale …Mehr