Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwalmstadt,- Treysa, Wierastraße, Höhe Horschmühlenweg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 68 km/h. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat …Mehr
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstoß in Schwalmstadt, Treysa, Wierastr. Höhe Horschmühlenweg eingeleitet, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwalmstadt, Treysa, Wierastr. Höhe Horschmühlenweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 50 km/h. Durch Sensormessung wurden 71 km/h mit Foto dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 …Mehr