In Kiel, Ostring, Höhe Schwentinebrücke, LM 152 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab 80 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kiel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren …Mehr
In Kiel, Ostring, Höhe Schwentinebrücke, LM 152 begangener Geschwindigkeitsverstoß hatte Bußgeldverfahren zur Folge, Bußgeldstelle Kiel
Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kiel, Ostring, Höhe Schwentinebrücke, LM 152 mit 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 80 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle …Mehr