Geschwindigkeitsverstoß in Neu-Ulm, B 10, FR Senden, Abschnitt 120, Stat. 0.638 begangen, Bußgeldstelle Stadt Neu-Ulm

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neu-Ulm, B 10, FR Senden, Abschnitt 120, Stat. 0.638 mit 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: TRAFFIPGOT stat. Geschw. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle …Mehr

In Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, Abschnitt 120, km 2.300 wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

Bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h wurde der erforderliche Abstand von 61,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, Abschnitt 120, km 2.300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr

In Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, Abschnitt 120, km 2.300 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 33,00 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

Bei einer Geschwindigkeit von 110 km/h wurde der erforderliche Abstand von 55,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, Abschnitt 120, km 2.300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr

In Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, im Abschnitt 120, in Höhe km 2,300 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 46,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h wurde der erforderliche Abstand von 65,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, im Abschnitt 120, in Höhe km 2,300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt Verletzte Vorschriften: …Mehr

In Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, Abschnitt 120, in Höhe km 2,300 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 42,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h wurde der erforderliche Abstand von 64,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, Abschnitt 120, in Höhe km 2,300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

In Neu-Ulm auf der B 28, Ri. Senden, Abschnitt 120, km 2,300 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 36,50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

Bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h wurde der erforderliche Abstand von 61,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm auf der B 28, Ri. Senden, Abschnitt 120, km 2,300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit  Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr

In Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden wurde der nötige Sicherheitsabstand um 33,00 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

Der erforderliche Abstand wurde in Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, Abschnitt 120, km 2,300 bei einer Geschwindigkeit von 110 km/h nicht eingehalten. Statt des nötigen Abstandes von 55,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 22,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Abstandsunterschreitung in Neu-Ulm, auf der B 28, Richtung Senden, im Abschnitt 120, Höhe km 2,300 begangen, Bußgeldstelle Straubing

Der Abstandsverstoß erfolgte in Neu-Ulm, auf der B 28, Richtung Senden, im Abschnitt 120, Höhe km 2,300. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 103 km/h der erforderliche Abstand von 51,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 18,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem …Mehr