Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gotha, Weimarer Straße, OT Siebleben die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 81 km/h durch Messung mit Lasergerät mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 …Mehr