Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Bad Oeynhausen, Siedlinghauser Straße 51, FR Schnathorst. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Riegl FG21-P 97 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr