Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, Sonnemannstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 81 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 …Mehr
Gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit In Frankfurt am Main, Sonnemannstraße, vor EZB verstoßen, Bußgeldstelle Frankfurt am Main
In Frankfurt am Main, Sonnemannstraße, vor EZB wurde die zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften bei zulässigen 50 km/hum 33 km/h überschritten, Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 83 km/h. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG 11.3.6, BKatV, § 4 Abs. 1 …Mehr