Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Gemeinde Bremen, auf der A 1, Höhe km 104,4, Spur 1, FR Hamburg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 111 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffistar S 330, Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr
Ordnungswidrigkeit durch Missachtung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit in der Gemeinde Bremen, auf der A 1, Höhe km 104,4, Spur 1, FR Hamburg festgestellt, Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen
Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bremen, auf der A 1, Höhe km 104,4, Spur 1, FR Hamburg begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 33 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 330 und Frontfoto 113 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm …Mehr
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts in der Gemeinde Bremen, auf der A 1, Höhe km 104,4, Spur 1, FR Hamburg festgestellt, Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen
Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bremen, auf der A 1, Höhe km 104,4, Spur 1, FR Hamburg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 330 102 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 …Mehr
Ordnungswidrigkeit durch Missachtung des Geschwindigkeitslimits in der Gemeinde Bremen, auf der A 1, Höhe km 104,4, Spur 1, FR Hamburg begangen, Bußgeldstelle Bremen
Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemeinde Bremen, auf der A 1, Höhe km 104,4, Spur 1, FR Hamburg um 29 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 109 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330, Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, …Mehr