Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwebheim, B 286, Abschnitt 540, St 0.925, Ri. Gerolzhofen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 17 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 wurden 117 km/h dokumentiert. Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. …Mehr