Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsverstoß in Weibersbrunn erlassen , auf der BAB A 3, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 14.02.2016 in Weibersbrunn, auf der BAB A 3, Richtung Passau/Linz, Ab. 260, St. 2,275 außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab 137 km/h. Bußgeld: 120,00 € Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6BKat Bearbeitende …Mehr

Geschwindigkeitsverstoß außerorts in Weibersbrunn, auf BAB A 3 begangen, Bußgeldstelle Straubing

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weibersbrunn, auf BAB A 3, Abschnitt260, St.2,275, Richtung Passau/Linz am 14.02.2016 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 129 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr

Gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts in Weibersbrunn, BAB A 3, Abs. 260, verstoßen, Bußgeldstelle Straubing

In Weibersbrunn, auf der BAB A 3, Abs. 260, St 2.275, Rohrbruchbrücke, FR Passau/Linz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften am 06.03.2016 um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan Speed 124 km/h. Aktenführende Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörungsbogen Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4BKat Die …Mehr

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Weibersbrunn, auf der BAB 3, Richtung Passau/Linz, Bußgeldstelle Straubing

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weibersbrunn, auf der BAB 3, Richtung Passau/Linz, Ab 260, St 2.275, Rohrbruchbrücke die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 100 km/h 123 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Radarmessung und Frontfoto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr