Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Niedernberg, St 2313, Abschnitt100, km 0,2, Ri. Niedernberg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 mit Foto 67 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr