Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grevenbroich, Stadtmitte, Am Flutgraben, in Höhe WGV, FR Stadion die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 60 km/h, zulässig waren 30 km/h. Die Überschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 Heckanlage und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr