Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, Heilbronner Straße, Höhe Dornbuschweg 34, FR stadteinwärts mit 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 37 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit TraffiStar S 330 und  Foto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr