Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Jeerhof, B 75, Abs. 340, Stat. 2,330, Richtung Rotenburg um 43 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350, Foto. Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr