Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Waldnieler Straße / Sternstraße, FR ortsauswärts bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Mönchengladbach eröffnet, Bußgeldstelle Mönchengladbach

Der Rotlichtverstoß in Mönchengladbach, Waldnieler Straße / Sternstraße, FR ortsauswärts wurde mittels Automatische Rotlichtkamera Y Tronic mit Frontfoto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Formular Anhörung “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend …Mehr

Rotlichtverstoß in Mönchengladbach, Waldnieler Straße / Sternstraße, FR ortsauswärts festgestellt, Bußgeldstelle Mönchengladbach

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Mönchengladbach, Waldnieler Straße / Sternstraße, FR ortsauswärts missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Messgerät automatische Rotlichtkamera Y Tronic mit Frontfoto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Waldnieler Straße / Sternstraße, FR ortsauswärts bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Mönchengladbach eröffnet, Bußgeldstelle Mönchengladbach

Rotlichtverstoß wurde in Mönchengladbach, Waldnieler Straße / Sternstraße, FR ortsauswärts begangen. Beweismittel: automatische Rotlichtkamera Y Vitronic mit Frontfoto. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Vordruck Anhörung “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht …Mehr

Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges in München, auf der Sternstraße, Gewürzmühlenstr. wurde mit Bußgeld über 100,00 € geahndet, Bußgeldstelle Straubing

Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in München, auf der Sternstraße, Gewürzmühlenstr. an den Mund gehalten wurde Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Bußgeldstelle Straubing …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsübertretung in Halberstadt, auf der Sternstraße, Höhe Hotel, i. R. Stadtmitte begangen, Bußgeldstelle Stadt Halberstadt

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Halberstadt, auf der Sternstraße, Höhe Hotel, i. R. Stadtmitte um 10 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 60 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt …Mehr

Zeugenfragebogen wegen Überquerung der Kreuzung Waldnieler Straße / Sternstraße bei Rotlicht in Mönchengladbach,FR ortsauswärts erhalten, Bußgeldstelle Stadt Mönchengladbach

Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in Mönchengladbach, Waldnieler Straße / Sternstraße, FR ortsauswärts missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Rotlichtüberwachungsgerät, Multafot U Gatso mit Frontfoto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Mönchengladbach “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. …Mehr

Bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Mönchengladbach, auf der Waldnieler Straße über Kreuzung Sternstraße, FR ortsauswärts gefahren,

Rotlichtverstoß wurde in Mönchengladbach, auf der Waldnieler Straße / Sternstraße, FR ortsauswärts begangen. Messgerät: Rotlichtüberwachungsanlage Multafot , U Gatso. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Bußgeld: 220,00 € erhöht wegen Voreintragung, 1 Monat Fahrverbot. Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, …Mehr