Der Verstoß gegen die zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 10.01.2016 in Hamburg, auf der Stresemannstraße 147, stadtauswärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 53 km/h. Beweismittel Sensormessung, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.4. BKat …Mehr