Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Stuttgart, BAB 831, km 10,100, Stuttgart-Herrenberg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed mit Foto 130 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr