Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung in Stuttgart-Weilimdorf, B 295, Höhe Ausfahrt Weilimdorf, Richtung Feuerbach eröffnet, Bußgeldstelle Stuttgart

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Weilimdorf, B 295, Höhe Ausfahrt Weilimdorf, Richtung Feuerbach die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 81 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr

Stuttgart – Weilimdorf, Goslarer Straße 99, Rtg. Pforzheimer Straße

Stuttgart – Weilimdorf, Goslarer Straße 99, Rtg. Pforzheimer Straße “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.” …Mehr

Geschwindigkeitsverstoß außerorts Stuttgart-Weilimdorf, auf der B 295 begangen, Bußgeldstelle Stuttgart

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Weilimdorf, auf der B 295, ca 50 m nach, km 0,800, in Richtung Frörichstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 81 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Sensormessung, Einseitensensor ES3.0 und Frontfoto Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr

Außerörtliche Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit auf der B 295, in Stuttgart-Weilimdorf wurde mit Bußgeldbescheid geahndet, Bußgeldstelle Stuttgart

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 02.12.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart-Weilimdorf, auf der B 295, in , Höhe Ausfahrt Solitude, in Richtung Feuerbach um 12 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 82 km/h, Beweismittel: Messgerät ES3.0, Frontfoto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr