Bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bremen, A 27, i.H. km 64,94, Rtg. Süd nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenmessverfahren VKS 3.0 mit Frontfoto festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. …Mehr