Rotlichtverstoß wurde in Stuttgart, Talstraße/Wangener Str., Ri. B 10 begangen. Beweismittel: Messgerät TraffiPhot III, Frontfoto. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Bußgeld: 200,00 €, 1 Monat Fahrverbot. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht …Mehr