In Stendal, Hansestadt Stendal, Tangermünder Straße 7 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die durchgeführte Radarmessung mit Foto ergab 79 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4BKat Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg …Mehr