Geschwindigkeitsübertretung in 88069, Tettnang, Lindauer Straße 329, Richtung Stadtmitte festgestellt, Bußgeldstelle Landratsamt Bodenseekreis

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 88069, Tettnang, Lindauer Straße 329, Richtung Stadtmitte um 17 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät TraffiStar S350 stationär mit Frontfoto 67 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstoß in 88069, Tettnang, Abzweigung Bürgermoos, B 467 eingeleitet, Bußgeldstelle Landratsamt Bodenseekreis

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88069, Tettnang, Abzweigung Bürgermoos, B 467 die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Enforcement Trailer  durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 104 km/h bei erlaubten 70 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § …Mehr

Mit 25 km/h über zulässiger Höchstgeschwindigkeit in 88069, Tettnang, B 46, Höhe Sportarena gemessen, Bußgeldstelle Landratsamt Bodenseekreis

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 88069, Tettnang, B 46, Höhe Sportarena wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 125 km/h, bei zulässigen 100 km/h, um 25 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3, Frontfoto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Bodenseekreis übersandt. …Mehr

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 88069, Tettnang, Abzweigung Bürgermoos, B 467 wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Landratsamt Bodenseekreis

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88069, Tettnang, Abzweigung Bürgermoos, B 467 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 104 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messung mit Enforcement Trailer. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 …Mehr