Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 59227, Ahlen, L 586, Einm. Tönnishäuschen, FR Münster mit 30 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 100 km/h. Beweismittel: Einseitensensor 8.0 und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 …Mehr