Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 10119, Berlin M, Torstr. 30, Ri. Mollstr. wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 46 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat Bußgeldbescheid wurde von …Mehr
Geschwindigkeitsübertretung in 10119, Berlin Mitte, Torstr. 30, Ri. Mollstr. wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin
Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h in 10119, Berlin Mitte, Torstr. 30, Ri. Mollstr. überschritten. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 52 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Formular …Mehr