Der Rotlichtverstoß in Rastatt, Karlsruher Straße, Kreuzung Richard Wagner Ring wurde mittels Messgerät TPH III Rotlicht mit Foto dokumentiert. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rastatt übersandte Zeugenfragebogen Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne …Mehr